Die EZB hat den Leitzins erneut um 0,25 % gesenkt, wodurch der Basiszinssatz seit März 2025 auf 2,03 % reduziert wurde. Das hat direkte Auswirkungen auf verschiedene Steuerzinsen wie Stundungs-, Aussetzungs- und Umsatzsteuerzinsen.
Neue Jahreszinssätze seit 12. März 2025:
Stundungszinsen: 6,53 % (vorher 7,03 %)
Aussetzungszinsen: 4,03 % (vorher 4,53 %)
Anspruchszinsen: 4,03 % (vorher 4,53 %)
Beschwerdezinsen: 4,03 % (vorher 4,53 %)
Umsatzsteuerzinsen: 4,03 % (vorher 4,53 %)
Was bedeutet das für euch?
Wer Steuern stundet oder Zinsen auf ausstehende Beträge zahlt, kann mit geringeren Kosten rechnen. Aber Achtung: Wenn die Zinsen unter 50 € bleiben, werden sie nicht festgesetzt!