Wichtige Erinnerung: Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar 2025 prüfen!

Bei der Nutzung von Registrierkassen müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Integrität der in der Kasse gespeicherten Daten vor Manipulationen zu schützen. Start-, Monats- und Jahresbelege spielen eine wichtige Rolle bei der vollständigen Erfassung der Umsätze.

Für jedes Jahr muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres ein Jahresbeleg erstellt und geprüft werden – und das unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr. Das bedeutet, für das Jahr 2024 muss der Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar 2025 für jede Registrierkasse separat erstellt und überprüft werden.

Der Monatsbeleg für Dezember dient gleichzeitig als Jahresbeleg und kann wie jeder andere Nullbeleg mit dem Wert „0“ erstellt werden. Die Überprüfung kann entweder manuell, z.B. mit der „BMF Belegcheck App“, erfolgen oder elektronisch über den Registrierkassen-Webservice, falls die Kasse über die entsprechende Technik verfügt. In diesem Fall ist der Ausdruck des Belegs nicht erforderlich.

Keine Technik? Manuelle Übermittlung per Formular RK 1 möglich.

Verpassen Sie nicht die Frist! Eine verspätete Abgabe kann zu einer Finanzordnungswidrigkeit führen.

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