Vorsteuervergütung in Großbritannien nach dem Brexit

Seit dem Brexit gilt Großbritannien als Drittland, jedoch gibt es einige Sonderregelungen zur Vorsteuervergütung.

Der Vergütungszeitraum weicht vom Kalenderjahr ab und richtet sich nach dem britischen „prescribed year“ – vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Der Antrag auf Vorsteuererstattung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des „prescribed year“ gestellt werden. Für den Zeitraum 1.7.2023 bis 30.6.2024 bedeutet das, dass der Antrag spätestens am 31.12.2024 eingereicht werden muss.

Der Antrag erfolgt auf dem Postweg – inklusive des britischen Formulares VAT 65A, einer gültigen Unternehmerbescheinigung und allen relevanten Rechnungen und Importbelegen im Original.

Die Mindestbeträge für eine Erstattung: 130 GBP für Anträge mit weniger als 12 Monaten, und 16 GBP für einen Zeitraum von 12 Monaten.

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