Für bisherige Nutzer:innen der Handy-Signatur bzw. der Bürger:innenkarte – etwa für Dienstgeber:innen – kommt es zur notwendigen Umstellung auf die ID Austria. Einer jüngsten ÖGK-Information folgend können relevante e-Services der ÖGK wie z.B. WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur mithilfe der ID Austria in Anspruch genommen werden. Positiver ausgedrückt bietet die ID Austria Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. Konkret können mit der ID Austria (mit Vollfunktion) „Digitale Behördenservices“, das „Elektronische Postamt“, die „Elektronische Unterschrift“ und „Digitale Ausweise“ (damit kann z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden) genutzt werden.
Die ID Austria gibt es in zwei Varianten – jene mit Vollfunktion und jene mit Basisfunktion:
- Die ID Austria mit Vollfunktion kann nur von jenen Personen genutzt werden, deren Handy-Signatur bereits von einer Behörde registriert wurde.
- Für jene Nutzer:innen, welche ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria nutzen zu können, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig.
Bisherige Nutzer:innen der Bürger:innenkarte müssen für den Umstieg auf die ID Austria jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen (auch für die Nutzung der Basisfunktion). Als Registrierungsbehörden gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.