Ab 2024 haben Arbeitnehmer in Österreich ein gesetzliches Recht auf unselbstständige Mehrfachbeschäftigung. Das bedeutet: Auch Vollzeitarbeitnehmer dürfen jetzt neben ihrem Hauptjob eine zusätzliche Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen.
Aber: Es gibt Grenzen!
Mehrfachbeschäftigungen dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn:
die Arbeitszeitbestimmungen überschritten werden (mehr als 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche)
oder es zu Interessenskonflikten oder Konkurrenzsituationen kommt.
Wichtig: Arbeitgeber können nach wie vor eine Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen und ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag festlegen.