Recht auf Mehrfachbeschäftigung ab 2024: Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Ab 2024 haben Arbeitnehmer in Österreich ein gesetzliches Recht auf unselbstständige Mehrfachbeschäftigung. Das bedeutet: Auch Vollzeitarbeitnehmer dürfen jetzt neben ihrem Hauptjob eine zusätzliche Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen.

Aber: Es gibt Grenzen!

Mehrfachbeschäftigungen dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn:

die Arbeitszeitbestimmungen überschritten werden (mehr als 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche)

oder es zu Interessenskonflikten oder Konkurrenzsituationen kommt.

Wichtig: Arbeitgeber können nach wie vor eine Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen und ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag festlegen.

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