Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,38 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind nachfolgend dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Stundungszinsen von 4,88% auf 5,38%
Aussetzungszinsen von 4,88% auf 5,38%
Anspruchzinsen von 4,88% auf 5,38%
Beschwerdezinsen von 4,88% auf 5,38%
Umsatzsteuerzinsen von 4,88% auf 5,38%