Das BMF hat im Dezember 2024 den neuen Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass veröffentlicht und dabei einige wichtige Änderungen und Klarstellungen vorgenommen, die für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen relevant sind. Hier sind die wesentlichen Neuerungen:
- Aufladen emissionsfreier Fahrzeuge: Keine steuerlichen Sachbezüge für das Aufladen von Elektroautos, -fahrrädern oder -krafträdern am Betriebsstandort!
- Verkehrsabsetzbetrag: Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf 487 € und für Pendler:innen gibt es einen erhöhten Betrag von 838 € jährlich.
- Sachbezug für Zinsersparnisse: Bei Arbeitgeberdarlehen bis 7.300 € gibt es keinen Sachbezug. Bei zinsgünstigen Darlehen muss die Zinsersparnis versteuert werden.
- Arbeitsplatznahe Unterkunft: Für Wohnungen bis 35 m², die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden, fällt kein Sachbezug an!