Geldbeschaffungskosten für Darlehen können laut BFG jetzt sofort als Werbungskosten abgezogen werden!

In einem aktuellen Urteil (GZ RV/7102760/2024 vom 07.10.2024) entschied das BFG, dass Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Bearbeitungsentgelte im Zusammenhang mit Darlehen für eine vermietete Wohnung nicht über die Laufzeit verteilt, sondern sofort steuerlich geltend gemacht werden können. Ein wichtiger Schritt für Steuerzahler:innen, die solche Kosten bei der Vermietung und Verpachtung ihrer Immobilien absetzen möchten.

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