Was lange nach einer „never ending story“ aussah, ist nun Realität: Gruppenanträge gemäß § 9 KStG können jetzt direkt über die neue Funktion „Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe“ unter „Weitere Services“ eingereicht werden.
Wichtig:
Gruppenanträge sind ab sofort nur mehr über diese neue Funktion möglich (nicht mehr über „sonstige Anbringen“).
Die Einreichung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur.