Du hast Deinen Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen behalten, während Dein Familienwohnsitz durch Deinen Partner an einen anderen Ort verlegt wurde?
Der VwGH hat sich mit genau dieser Situation befasst und eine wichtige Entscheidung getroffen!
Eine Steuerpflichtige, die beruflich in der Steiermark tätig war, verlegte nach ihrer Eheschließung 2012 ihren Familienwohnsitz nach Wien. Sie behielt jedoch ihre Wohnung in Graz, um ihrer Arbeit nachzugehen.
Für die Jahre 2020 und 2021 wollte sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten steuerlich absetzen.
Das Finanzamt und das BFG lehnten dies zunächst ab und verwiesen darauf, dass die Wohnsitzverlegung privat veranlasst sei.
Der VwGH entschied jedoch, dass die berufliche Notwendigkeit, den Hauptwohnsitz beizubehalten, anerkannt werden muss.
In Fällen, wo beide Ehepartner an unterschiedlichen Orten arbeiten, ist eine tägliche Rückkehr oft unzumutbar. Daher können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Dieser Fall zeigt, wie entscheidend es ist, jede Wohnsitzverlegung individuell zu prüfen und auf berufliche wie private Umstände zu achten.