Doppelte Haushaltsführung: Nicht alle Kosten sind absetzbar!

Das BFG hat entschieden: Hohe Mietkosten für eine große Wohnung sind nicht automatisch steuerlich absetzbar! Wer beruflich bedingt eine Zweitwohnung benötigt, kann nur angemessene Kosten geltend machen.

Wichtige Punkte aus dem Urteil:

✔ Nur unvermeidbare Mehrkosten sind absetzbar

✔ Wohnungsgröße muss angemessen sein (z. B. für eine Einzelperson)

✔ Zusätzliche Kosten für mitziehende Familie nicht steuerlich anerkannt

Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer wurde von Deutschland nach Österreich entsandt. Seine 155 m² große Wohnung in Wien mit 2.200 € Miete wurde steuerlich nicht voll anerkannt – nur 60 m² wurden als angemessen betrachtet!

Fazit: Wer eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen will, muss nachweisen, dass die Kosten notwendig und verhältnismäßig sind!

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