Das BFG hat entschieden: Hohe Mietkosten für eine große Wohnung sind nicht automatisch steuerlich absetzbar! Wer beruflich bedingt eine Zweitwohnung benötigt, kann nur angemessene Kosten geltend machen.
Wichtige Punkte aus dem Urteil:
Nur unvermeidbare Mehrkosten sind absetzbar
Wohnungsgröße muss angemessen sein (z. B. für eine Einzelperson)
Zusätzliche Kosten für mitziehende Familie nicht steuerlich anerkannt
Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer wurde von Deutschland nach Österreich entsandt. Seine 155 m² große Wohnung in Wien mit 2.200 € Miete wurde steuerlich nicht voll anerkannt – nur 60 m² wurden als angemessen betrachtet!
Fazit: Wer eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen will, muss nachweisen, dass die Kosten notwendig und verhältnismäßig sind!