Die Entscheidung, ob eine Immobilie im privaten oder betrieblichen Bereich gehalten werden soll, ist heute komplexer denn je.

Seit der Anpassung des Stabilitätsgesetzes 2012 und den neuesten Steuerreformen müssen neue Kriterien beachtet werden, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Besonders wichtig sind dabei Unterschiede in der Absetzung für Abnutzung (AfA), den Verlustvorträgen und den Fördermöglichkeiten, die je nach Immobilienart und Nutzung variieren. Im privaten Bereich (PV) können zum Beispiel ab 2024 auch Sanierungen mit einer Teilabsetzung über 15 Jahre von staatlichen Förderungen profitieren – eine Chance, die vor allem bei Denkmalschutzobjekten von Bedeutung ist. Im betrieblichen Bereich (BV) hingegen ist häufig eine Aktivierungspflicht erforderlich, was sich in der Praxis anders auswirken kann.

Ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl zwischen PV und BV ist der Verlustvortrag: Im privaten Bereich kann dieser bei Vermietung und Verpachtung nur eingeschränkt genutzt werden, während im betrieblichen Bereich Verluste weitgehend unbeschränkt vorgetragen werden können – vorausgesetzt, die Einkünfte sind steuerlich anerkannt.

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