Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland wurden angehoben:
Taggeld Inland: Bis zu € 30,00 (für > 3 Std bis 12 Std, aliquot ein Zwölftel)
Nächtigungsgeld Inland: € 17,00 (Pauschale anstelle eines Belegs)
Das Kilometergeld wurde ebenfalls erhöht und vereinheitlicht:
PKW/Kombi/Motorrad/Fahrrad: € 0,50/km
Mitbeförderte Personen: € 0,15/km
Fußgänger: € 0,38/km
Pro Jahr gelten Obergrenzen: 30.000 km für Autos und 3.000 km für Motorräder und Fahrräder. Es muss mindestens 1 km pro Wegstrecke zurückgelegt werden.
Zusätzlich gibt es neue Regelungen für Fahrtkostenersatz:
Pauschaler Beförderungszuschuss oder Ersatz für Massenbeförderungsmittel – max. € 2.450/Jahr steuerfrei.
Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden – jedoch nicht für Auslandsdiäten.