Änderungen bei Tages- und Nächtigungsdiäten sowie Kilometergeld!

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland wurden angehoben:

Taggeld Inland: Bis zu € 30,00 (für > 3 Std bis 12 Std, aliquot ein Zwölftel)

Nächtigungsgeld Inland: € 17,00 (Pauschale anstelle eines Belegs)

Das Kilometergeld wurde ebenfalls erhöht und vereinheitlicht:

PKW/Kombi/Motorrad/Fahrrad: € 0,50/km

Mitbeförderte Personen: € 0,15/km

Fußgänger: € 0,38/km

Pro Jahr gelten Obergrenzen: 30.000 km für Autos und 3.000 km für Motorräder und Fahrräder. Es muss mindestens 1 km pro Wegstrecke zurückgelegt werden.

Zusätzlich gibt es neue Regelungen für Fahrtkostenersatz:

Pauschaler Beförderungszuschuss oder Ersatz für Massenbeförderungsmittel – max. € 2.450/Jahr steuerfrei.

Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden – jedoch nicht für Auslandsdiäten.

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