Recht auf Mehrfachbeschäftigung ab 2024: Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Ab 2024 haben Arbeitnehmer in Österreich ein gesetzliches Recht auf unselbstständige Mehrfachbeschäftigung. Das bedeutet: Auch Vollzeitarbeitnehmer dürfen jetzt neben ihrem Hauptjob eine zusätzliche Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen.

Aber: Es gibt Grenzen!

Mehrfachbeschäftigungen dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn:

die Arbeitszeitbestimmungen überschritten werden (mehr als 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche)

oder es zu Interessenskonflikten oder Konkurrenzsituationen kommt.

Wichtig: Arbeitgeber können nach wie vor eine Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen und ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag festlegen.

Mehr Davon

Das Könnte Sie auch
interessieren

Aktuelles

29. April 2025

Vorsteueranspruch beim Verkauf von teuren E-Autos – Wichtiges Update!

Aktuelles

28. April 2025

Neues Gesetz gegen Scheinrechnungen & Steuerbetrug!