Wichtig für alle Sportvereine!

Bis Ende Februar müssen pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für 2024 an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen ans Finanzamt gemeldet werden – wenn sie steuerfrei ausbezahlt wurden!

Was ist wichtig zu wissen?
-Die Entschädigungen sind steuerfrei bis zu 120 € pro Einsatztag und max. 720 € pro Monat
-Nur für nichtselbständige Tätigkeiten (z.B. Trainer:innen, Schiedsrichter:innen)
-Formular L 19 für die Meldung – für jedes Jahr und jede:n Empfänger:in

Tipp: Keine Mitteilungspflicht für Selbstständige (z.B. Schiedsrichter:innen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).

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