Die Übermittlung von Gruppenanträgen über FinanzOnline hat in letzter Zeit immer wieder für Unsicherheit gesorgt, insbesondere nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) in der KI 08/23. Demnach ist die Übermittlung von Gruppenanträgen als „sonstige Anbringen“ über FinanzOnline nicht wirksam, wenn die amtlichen Formulare nicht im Original ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.
In Reaktion auf diese Entscheidung hat das BMF nun eine Übergangslösung vorgestellt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Übermittlung von Gruppenanträgen über eine gesonderte Funktion in FinanzOnline möglich sein, vorausgesetzt, der Antrag ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet. Da die technische Umsetzung jedoch erst im Frühling 2025 bereitgestellt werden kann, wird bis dahin weiterhin die Möglichkeit bestehen, Gruppenanträge über die Funktion „sonstige Anbringen“ zu übermitteln.
Wichtig: Ab der Bereitstellung der neuen Funktion wird die Übermittlung über „sonstige Anbringen“ nicht mehr akzeptiert. Bis dahin empfehlen wir, zur Sicherheit den Gruppenantrag zusätzlich in der gewohnten Weise ausgedruckt und unterschrieben postalisch einzureichen. So sind Sie auf der sicheren Seite, bis die endgültige technische Lösung verfügbar ist.