Die COVID-19-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice in vielen Branchen etabliert, und ab 1.1.2025 kommt es zu weiteren Neuerungen durch das neue Telearbeitsgesetz:
Erweiterung der Arbeitsorte: Telearbeit kann zukünftig auch in Räumlichkeiten von Angehörigen, in (Internet-)Cafés, Co-Working-Spaces oder sogar im Park und an Ferienorten stattfinden.
Unfallversicherungsschutz: Es wird zwischen „Örtlichkeiten von Telearbeit im engeren Sinn“ (z. B. Zuhause oder bei Angehörigen) und „im weiteren Sinn“ (Cafés, Ferienorte) unterschieden. Der Wegunfallschutz besteht nur bei Örtlichkeiten im engeren Sinn.
Steuerliche Begünstigungen: Ergonomisches Mobiliar kann weiterhin nur für die eigene Wohnung abgesetzt werden. Zudem gibt es strengere Anforderungen: Die Telearbeitstage und die Homeoffice-Pauschale müssen ab 2025 zwingend vom Arbeitgeber auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden.
Homeoffice-Pauschale: Arbeitgeber können bis zu 300 € steuerfrei auszahlen – für maximal 100 Tage. Wird weniger ausgezahlt, können Differenzwerbungskosten geltend gemacht werden.